Vom Europäischen Freiwilligendienst zum Europäischen Solidaritätskorps

JUGEND IN AKTION

Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) als eigenständiges EU-Programm startet später als geplant. Wie Sie ihre Freiwilligenprojekte in der Übergangsphase beantragen, erfahren Sie hier. Europäische Freiwilligenaktivitäten werden selbstverständlich in der Zwischenzeit gefördert: 2018 erfolgen die ersten beiden Antragsfristen für das ESK weiterhin im Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION.

In der ersten Runde können Sie Ihre Projekte bis zum 15.02.2018 beantragen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die Sie für die Übergangsphase beachten müssen.

Eine Hand schreibt das Wort "Expectation"auf einen gelben Zettel

In der Übergangsphase gibt es einige Dinge zu beachten

Wie die Förderung von Europäischen Freiwilligenaktivitäten in der Übergangsphase aussehen wird, hat die EU-Kommission in einem Corrigendum zum Programmleitfaden Erasmus+ vom 15.12.2017 beschrieben. Gefördert werden individuelle Freiwilligenprojekte junger Menschen zwischen zwei und zwölf Monaten und Freiwilligenprojekte von Gruppen junger Menschen, die zwischen zehn bis 40 Personen umfassen.

 

Antragstellung in der Übergangsphase

Für die Antragstellung hat die EU-Kommission ein neues Antragsformular zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung erfolgt über ein PDF-Formular.

Die Freiwilligenaktivitäten im Europäischen Solidaritätskorps (bisheriger Europäischer Freiwilligendienst) werden nicht mehr in die Leitaktion 1 des EU-Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION eingeordnet. Hierüber werden weiterhin Jugendbegegnungen und Fachkräftemaßnahmen gefördert.

Dadurch können Freiwilligenaktivitäten nicht mit Jugendbegegnungen und / oder Fachkräftemaßnahmen kombiniert werden. Die Kombination von Jugendbegegnungen und Fachkräftemaßnahmen in einem Antrag ist dagegen weiterhin möglich.

Um allen Beteiligten eine ausreichende Vorbereitung zu ermöglichen, hat die EU-Kommission generell die erste Antragsfrist in Erasmus+ JUGEND IN AKTION um zwei Wochen auf den 15. Februar 2018 verschoben. Das Zeitfenster für den möglichen Start der Projekte verändert sich dadurch nicht (Projektbeginn möglich zwischen dem 1.5. und dem 30.9.2018).

Link: Alle Unterlagen auf der Programmseite zu Erasmus+ JUGEND IN AKTION

 

Höhere Förderung

Die Freiwilligenaktivitäten profitieren bereits in der Übergangsphase von einer höheren Förderung.

Diese zeigt sich wie folgt:

  • Die Projektkostenpauschale für die organisatorische Unterstützung wird in Deutschland auf 23,- Euro pro Tag angehoben (2017: 18 Euro pro Tag).
  • Die Pauschale für die individuelle Unterstützung in Deutschland steigt auf 5,- Euro pro Tag (2017: 4,- Euro pro Tag).
  • Kosten für ärztliche Atteste sind über die außergewöhnlichen Kosten förderfähig. Über die außergewöhnlichen Kosten können ferner bis zu 80% der tatsächlichen Reisekosten gefördert werden, wenn der Reisekostenzuschuss die tatsächlichen Kosten zu weniger als 70% deckt.


Erweiterte Möglichkeiten bei Freiwilligenaktivitäten

Es können ergänzende Aktivitäten in Freiwilligenprojekten gefördert werden.

Bei der Förderung von Freiwilligenaktivitäten werden wesentliche Elemente aus dem Format des "Strategischen Europäischen Freiwilligendienstes" übernommen.

So ist die Förderung von ergänzenden Aktivitäten möglich. Zu diesen Aktivitäten können u.a. Job Shadowings, Tagungen, Workshops, Konferenzen, Seminare, Schulungen, Coaching oder On-Arrival-Seminare für Kurzzeit-Freiwilligenaktivitäten zählen. Die ergänzenden Aktivitäten sollen die systemische Wirkung auf lokaler, regionaler bzw. europäischer Ebene verstärken sowie das Bewusstsein für den Wert der Freiwilligenarbeit für junge Menschen und für die Gemeinschaften schärfen.

Maximal 80 % der tatsächlichen Kosten dieser ergänzenden Aktivitäten werden erstattet. Zusätzlich kann eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von maximal 7 % der förderfähigen Direktkosten beantragt werden.

 

Akkreditierung von Organisationen

Alle anerkannten ehemaligen EFD-Organisationen sind automatisch für die Freiwilligenaktivitäten in der Übergangsphase wie auch für das Europäische Solidaritätskorps akkreditiert.

Organisationen, die neu in das Europäische Solidaritätskorps einsteigen wollen, müssen einen Antrag auf Akkreditierung in Form eines webbasierten Formulars einreichen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass das Formular mindestens sechs Wochen vor einer Antragsfrist eingereicht wird.

Antragstellende Organisationen müssen bei Antragstellung im Besitz einer gültigen Akkreditierung sein.

So geht es weiter

Stellen Sie Ihre Anträge zum 15.02.2018! Alle notwendigen Unterlagen und Informationen finden Sie auf unserer Programmseite zu Erasmus+ JUGEND IN AKTION.
Link: Europäische Freiwilligenprojekte für junge Menschen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser ESK-Team bei JUGEND für Europa.
Link: Zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei JUGEND für Europa

Derzeit diskutieren die EU-Kommission, das EU-Parlament  und der Rat der Europäischen Union intensiv über die konkrete Ausgestaltung der Möglichkeiten und damit der Zielsetzung des Europäischen Solidaritätskorps als eigenständiges EU-Programm. Eine Einigung und eine Verabschiedung des Programms werden in den nächsten Monaten angestrebt.
Link: Lesen Sie den aktuellen Stand der Diskussion auf www.solidaritaetskorps.de