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Hochschulbildung

Ziele

Erasmus+ soll in der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützen, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beitragen.

Schließlich soll das Programm auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren.

Zielgruppen

Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich; darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt.

Leitaktionen im Hochschulbereich (dezentral)

Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen

Das neue Erasmus+ Programm in der aktuellen Laufzeit von 2021 bis 2027 hat es sich zum Ziel gesetzt, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppen noch stärker zu berücksichtigen.

Die Europäische Union fördert die akademische Mobilität von Studierenden (Auslandsstudium und Auslandspraktikum) in allen Phasen.

Auch die Mobilität von Hochschulmitarbeitern (Lehre, Fort- und Weiterbildung) ist umfangreich unterstützt.

Das neue Programm ab 2021 mit einer Laufzeit von sieben Jahren ist offener und flexibler angelegt als das Vorläuferprogramm. Neben Altbewährtem gibt es daher in der neuen Programmlaufzeit einige Neuerungen, die wir Ihnen gerne im Folgenden vorstellen möchten. Alle Informationen finden Sie weiterhin auch auf unserer Website eu.daad.de.

  • Flexibilität | Die Mindestaufenthaltsdauer für Standardmobilität wird für Studienaufenthalte von 3 auf 2 Monate verkürzt. Sie beträgt für Studierende, Praktikanten und Doktoranden nun 2 bis 12 Monate je Studienabschnitt. Ferner können alle Mobilitäten um virtuelle Mobilitätsphasen ergänzt werden.
  • Internationale Dimension | Die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur soll durch das Programm gestärkt werden. Hochschulen können bis zu 20 Prozent des bewilligten Projektbudgets für die weltweite Mobilität von Studierenden, Praktikanten, Doktorandinnen und Doktoranden, Dozentinnen und Dozenten und Hochschulmitarbeiterinnen und Hochschulmitarbeitern in Richtung der Partnerländer verwenden, ohne vorab einen qualitativen Antrag einreichen zu müssen. Zusätzlich wird im kommenden Jahr wieder die ausführliche eigenständige Beantragung von Mobilität in der Internationale Dimension (ehemals KA107) möglich sein, die einem qualitativen Auswahlprozess unterliegt.
  • Praktika | Praktika für Studierende und Graduierte als zentraler Bestandteil des Erasmus+ Programms erhalten in der neuen Programmgeneration zukünftig ein höheres und europaweit einheitlich festgelegtes Top-up. 
  • Blended Intensive Programmes | BIPs können genutzt werden, um gemeinsam mit Partnerhochschulen in Programmländern kurze, intensive Mobilitätscurricula zu konzeptionieren, welche eine physische Kurzzeit-Mobilität von 5 bis 30 Tagen mit einer virtuellen Komponente vereint, die Gesamtdauer der einzelnen BIPs ist nicht begrenzt. Mit einem BIP sind z.B. Sommer- und Winterschulen förderbar. Mehr dazu auf unserer BIP Seite.
  • Gemischte Mobilitäten: Neben der Teilnahme an einem BIP können Studierende, die beispielsweise aufgrund ihres Studienfachs oder aufgrund geringerer Chancen für die Teilnahme nicht an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilnehmen können, eine kurze physische Mobilitätsaktivität durchführen, indem sie diese mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombinieren.
  • Grüne Reisen | Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren. Ein Top-up sowie die Berücksichtigung von bis zu 4 Reisetagen für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel sollen dies in der klassischen Studierendenmobilität unterstützen. Reisekostenpauschalen für alle Mobilitäten sind bei grünem Reisen erhöht. 
  • Inklusion und Vielfalt | Das Programm zielt darauf ab, Chancengleichheit, Inklusion, Vielfalt und Fairness in allen Bereichen zu fördern. Zukünftig sollen mehr Menschen mit Behinderung und diejenigen, die zur Gruppe der „fewer opportunities“ zählen, gezielt angesprochen werden. In diesem Jahr erhalten Teilnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 20, Eltern mit Kind im Ausland, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende monatlich pauschal 250,- Euro zusätzlich. Bei einem Bedarf darüber hinaus besteht für Personen mit einem GdB ab 20 die Möglichkeit der Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland. Im Verlauf der Programmgeneration werden die angesprochenen Personenkreise weiter ausgedehnt.

Hier gelangen Sie zur detaillierten Übersicht der Neuerungen für die Leitaktion 1 im Erasmus+ Programm (2021-2027) sowie für die übergeordneten Themen.

Infoblatt Mobilität von Einzelpersonen

Leitaktion 2: Partnerschaften von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen zur Zusammenarbeit und Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

Eine wichtige Komponente in der Internationalisierung von Hochschulen ist der Aufbau und die Umsetzung gemeinsamer strategischer Partnerschaften und Kooperationsprojekte. Erasmus+ bietet hierfür verschiedene Instrumente und Programmlinien an, mit denen Partnerschaften und Kooperationsprojekte gefördert werden können.

Neu hinzu kommen die Erasmus Mundus Design Measures, die auch die Vorbereitung eines internationalen Masterstudiengangs ermöglichen; die Jean Monnet Aktivitäten werden erstmals auch für den Schul- und Berufsbildungssektor geöffnet und die Strategischen Partnerschaften werden in Cooperation Partnerships umgewandelt.

Erfahren Sie hier mehr zu den Neuerungen in der Leitaktion 2

Infoblatt Strategische Kooperationen

Leitaktion 3: Politikunterstützung

Diese Leitaktion wird im Wesentlichen von der Kommission selbst verwaltet und dient unter anderem der Unterstützung des Bologna-Prozesses, der Initiierung von bildungsbereichsübergreifenden Kooperationen und dem Politikdialog mit Drittländern.

Die Projektförderungen sind voraussichtlich ab Herbst 2021 möglich. Sie tragen zur Politikgestaltung in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Jugend und Sport bei. Durch geförderte Projekte wird eine Intensivierung des politischen Dialogs unter Einbeziehung unterschiedlicher Akteure im Bildungsbereich angestrebt. 

Erfahren Sie hier mehr zur Leitaktion 3

Infoblatt Strategische Kooperationen

Unterstützung und Beratung

Die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD unterstützt Sie bei Ihrer Antragstellung. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Programmleitfaden und zum Antragsprozess. Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Mehr Informationen auf der Website der NA im DAAD

Stipendiendatenbank des DAAD

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