Um eine ECHE zu erhalten, müssen Sie sich im Rahmen des jährlich von der EU-Kommission durchgeführten Aufrufs zur Beantragung einer ECHE bewerben. Sobald Ihre Hochschule im Besitz einer ECHE ist, ist diese für die gesamte Programmgeneration (2021-2027) gültig.
Die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) legt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen fest, die Hochschuleinrichtungen bei der Beantragung und Durchführung von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ erfüllen müssen.
Jede Hochschule, die sich für das Programm Erasmus+ bewirbt und/oder daran teilnehmen möchte, muss über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen. Für die Mobilität mit Programmländern müssen die Hochschulen außerdem entsprechende Inter-Institutional Agreements (IIA) miteinander schließen.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite der NA DAAD