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Aktuelle Informationen zu ECHE und IIA

Hochschulbildung

Jede Hochschule, die an Erasmus+ Mobiliät mit Partnerländern teilnehmen möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Entsprechendes gilt für die notwendigen Inter-Institutional Agreements. Die Testphase für die digitale Vorlage und die Einführung des IIA Managers wurden verschoben.

Um eine ECHE zu erhalten, müssen Sie sich im Rahmen des jährlich von der EU-Kommission durchgeführten Aufrufs zur Beantragung einer ECHE bewerben. Sobald Ihre Hochschule im Besitz einer ECHE ist, ist diese für die gesamte Programmgeneration (2021-2027) gültig.

Die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) legt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen fest, die Hochschuleinrichtungen bei der Beantragung und Durchführung von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ erfüllen müssen.
Jede Hochschule, die sich für das Programm Erasmus+ bewirbt und/oder daran teilnehmen möchte, muss über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen. Für die Mobilität mit Programmländern müssen die Hochschulen außerdem entsprechende Inter-Institutional Agreements (IIA) miteinander schließen.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite der NA DAAD

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