Erasmus+ und seine Vorläuferprogramme zählen zu den erfolgreichsten Förderprogrammen der Europäischen Union. Die wesentlichen Grundsätze des noch laufenden Programms, das sich durch einen klaren europäischen Mehrwert auszeichnet, sollen deshalb in der neuen Programmgeneration ab 2021 beibehalten, aber behutsam fortentwickelt werden. So steht es einleitend in der Stellungnahme, die der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates am 3. September 2018 beschlossen hat. Begrüßt wird, dass die finanziellen Mittel des Programms verdoppelt und für Lernende in allen Bildungsbereichen aufgestockt werden sollen. Ebenso erwähnenswert ist aus Sicht des Bundesrates der stärker inklusive Ansatz des Programmvorschlags. Durch ihn soll erreicht werden, dass künftig mehr Personen mit unterschiedlichem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund an Erasmus+ teilnehmen können.
Gute Nachrichten für Schulen
Die Bedeutung der Schulen und des Schulbereichs für die europäische Bildungskooperation wird in der Stellungnahme besonders hervorgehoben. So betont der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates, dass Verwaltungs- und Antragsverfahren vereinfacht werden müssten, um das Interesse der Programmteilnahme von kleineren Einrichtungen und insbesondere benachteiligten Teilnehmenden zu stärken. Dazu gehört auch die Forderung, dass "Vorbereitende Besuche" wieder eingeführt werden sollen, damit Schulen Projekte und Anträge gemeinsam planen und vorbereiten können. Begrüßt wird zudem, dass alle Formate der Schülermobilität künftig unter die Leitaktion 1 fallen sollen. Ebenso positiv bewertet der Bundesrat, dass Leitaktion 2 künftig ausdrücklich kleinere Partnerschaften aufführt. Allerdings sei in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass dazu ein entsprechend praktikables und vereinfachtes Vertragsmodell geschaffen werden müsse. Um einen effektiven Übergang vom derzeit laufenden Programm in die neue Programmgeneration zu gewährleisten, seien außerdem die weiteren Verhandlungen über den Programmentwurf zügig voranzutreiben.
Rückmeldungen zum Programmentwurf erwünscht
Die EU-Kommission ist an Rückmeldungen zu dem Entwurf für die neue Programmgeneration interessiert. Einzelpersonen oder Institutionen können bis zum 17. Oktober ihr Feedback online abgeben, Voraussetzung ist ein EU-Login. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2018/0201-0300/0234-18.html