Sie sind hier:

Nachricht

Schulbildung in Deutschland profitiert von Europa: Die Antragsstellung für Konsortialprojekte der Leitaktion 2 ist eröffnet.

Schulbildung

Erasmus+ fördert mit der Leitaktion 2 nicht nur Schulpartnerschaften. Auch andere Akteure im Bereich der Schulbildung können für ihre europäische Zusammenarbeit in Konsortialprojekten Förderanträge stellen.

Europa fördert ihre Vernetzung: Immer mehr regionale Behörden aus dem Schulbereich arbeiten zusammen, um die Fortbildung und Weiterbildung von Lehrkräften zu verbessern oder die Schulpraxis zu modernisieren. Unterstützt durch das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ entwickeln sie neue Unterrichtsmethoden zur besseren Nutzung von IKT, lernen von europäischen Partnern, wie Inklusion funktionieren kann, oder erproben Konzepte zur kindgerechten Organisation von Schule und Kindertagesstätte. Organisationen, die sich mit den Themen Bildung, Ausbildung und Jugend beschäftigen, können als Konsortialpartner einen Antrag stellen, um sich über bewährte Praxismodelle europaweit auszutauschen oder Innovationen für die Schulpraxis zu initiieren.

Konsortialpartnerschaften in der Leitaktion 2 (Erasmus+)  beantragen

Jetzt hat die EU-Kommission die Antragsformulare für Konsortialpartnerschaften in der Leitaktion 2 veröffentlicht. Damit können Akteure im Bereich Schulbildung wie zum Beispiel Universitäten, Lehrerfortbildungseinrichtungen oder Schulbehörden ab sofort und noch bis zum Antragsschluss am 24. März 2020 zusammen mit Schulen ein Projekt mit Partnern in europäischen Staaten beantragen und dabei Fördermittel bis zu 450.000 Euro erhalten. Ob es sich bei den Projekten hauptsächlich um Erfahrungsaustausch oder um die Entwicklung neuer Materialien für die schulische Bildung handelt: Die Chancen für eine Förderung in der Antragsrunde 2020 stehen sehr gut! Die Antragsformulare stehen ab sofort online zur Verfügung. Grundlegende Informationen über die Aktion gibt es auf der Website des PAD im Bereich "Strategische Partnerschaften".

Nutzen Sie die Projektskizzenberatung des PAD

Der PAD bietet auch eine Projektskizzenberatung an – wer das ausgefüllte Formular bis zum 3. Februar 2020 beim PAD einreicht, erhält eine persönliche telefonische Beratung zu dem geplanten Vorhaben. Anregungen für mögliche Themen geben die Steckbriefe und Websites geförderter Konsortialprojekte.

Öffnet die Seite zum Drucken in neuem Fenster