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Teilnahme der Schweiz an Erasmus+ bis 2020

JUGEND IN AKTION

Die Schweiz ist seit 2014 nicht mehr Programmland von Erasmus+, sondern ein Partnerland. Damit die Schweizer Institutionen weiterhin an Kooperations- und Mobilitätsaktivitäten mit den Programmländern von Erasmus+ teilnehmen können, hat der Schweizer Bundesrat das "Schweizer Programm für Erasmus+" (2018 - 2020) ins Leben gerufen.

Das Schweizer Programm für Erasmus+ fördert sowohl die Teilnahme von Personen und Institutionen aus der Schweiz (outgoing) wie auch den Aufenthalt von Personen und Institutionen aus Europa in der Schweiz. Umgesetzt wird das Programm von „Movetia“, der Schweizer Agentur für Austausch und Mobilität.

Förderung von Projekten in den Leitaktionen 1 und 3 durch das "Schweizer Programm für Erasmus+"

Movetia fördert innerhalb des "Schweizer Programms für Erasmus+" im Bereich JUGEND IN AKTION unterschiedliche Projektformate: 

  • Jugendbegegnungen (Leitaktion 1)
  • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter (Leitaktion 1)
  • Europäische Freiwilligenprojekte (Leitaktion 1)
  • Projekte im Bereich Jugend und Politik (Strukturierter Dialog / Leitaktion 3)

Um ein internationales Projekt in der Schweiz oder ein bilaterales Projekt im Ausland zu organisieren, haben Schweizer Organisationen die Möglichkeit, an drei Terminen im Jahr Anträge bei Movetia zu stellen. Die Schweizer Organisation beantragt in dem Fall die Förderung für alle teilnehmenden Partnerorganisationen.

Projekte, die im Rahmen des "Schweizer Programms für Erasmus+" gefördert werden, sind jedoch keine offiziellen Erasmus+ Projekte. Schweizer Organisationen, die einen Projektantrag bei der Schweizer Agentur Movitia eingereicht haben und eine positive Bewilligungsentscheidung erhalten haben, werden von der Schweizer Regierung und nicht von der EU gefördert.

Das bedeutet:

  • Freiwilligenprojekte in der Schweiz haben keinen Zugang zum Versicherungsplan der EU-Kommission und müssen eine alternative Versicherung organisieren.
  • Es ist nicht möglich, die Marke Erasmus+ (einschließlich Erasmus+ Logo und Name) im Zusammenhang mit dem Projekt zu verwenden.
  • Die Projektergebnisse dürfen nicht auf den Erasmus+ Verbreitungsplattformen veröffentlicht werden.
  • Es können keine Youthpass-Zertifikate ausgestellt werden.
  • Movetia hat keinen Zugang zu den Online-Tools der EU-Kommission (E-Formulare, Mobility Tool etc.). Dies bedeutet, dass die Verfahren für Anträge und Abschlussberichte unterschiedlich sind.

Informationen über die Beteiligung der Schweiz an Projekten, die über Erasmus+ gefördert werden (alle Leitaktionen)

Wenn eine Organisation in einem Programmland im Rahmen eines Erasmus+ Projekts mit einer Schweizer Organisation zusammenarbeiten möchte, hat die Schweizer Organisation die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Schweizer Beteiligung an Movetia zu beantragen.

Die Organisation im Programmland reicht den Antrag wie üblich bei der betroffenen Nationalagentur ein. Eine Woche später beantragt die Schweizer Organisation eine Förderung für die Schweizer Teilnehmer an Movetia. Die Termine im Jahr 2018 sind hierfür: 22. Februar, 3. Mai, 11. Oktober.

Weiterführende Informationen

Link: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite von Movetia
Download: Factsheet on the Swiss Programme for Erasmus+ (englisches PDF-Dokument, 160 kb)

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